Häufig gestellte Fragen – auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die wir aus unzähligen Patientengesprächen gefiltert und für Sie zusammengestellt haben.
Selbstverständlich können Sie persönlich einen Termin vereinbaren.
Ansonsten per Telefon sowie über unsere neue Online-Termin-Vergabe.
Ihre aktuelle Versichertenkarte G2 muss bei uns einmal zu Beginn der Behandlung sowie im Folgenden einmal im Quartal eingelesen werden. Ohne einen Versicherungsnachweis ist leider keine Behandlung möglich. Notfälle sind selbstverständlich ausgenommen.
Eine Terminvereinbarung empfiehlt sich, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Einige Untersuchungen (z.B. Ultraschall, Versorung von Wunden etc.) erfordern etwas mehr Zeit als ein symptomorientiertes Gespräch.
Einige Lebenssituationen wie zB akute Belastungsreaktionen und depressive Erkrankungen benötigen zudem ein offenes Ohr und somit mehr Zeit.
Selbstverständlich !!
Wir sind zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie da. Berücksichtigen Sie nur, dass es besonders montags sowie an den Tagen nach Feiertagen und Urlauben zu längeren Wartezeiten kommen kann
Selbstverständlich gehören auch Hausbesuche zu unserem Versorgungsauftrag dazu.
Insbesondere zählen hierzu Patienten, die unsere Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr besuchen können
Die Besuche sollten vorher geplant sein, außer natürlich in dringenden Notfällen.
Bitte beachten Sie, dass die Hausbesuche in der Regel außerhalb der Sprechzeiten stattfinden, akute medizinische Notfälle sind natürlich ausgenommen.
Es empfiehlt sich, eine durch uns ausgestellte Überweisung mitzunehmen, da wir in den meisten Fällen dann auch ein Feedback der Fachärzte erhalten.Grundsätzlich ist es aber möglich, auch ohne Überweisung einen Facharzt aufzusuchen.
Manche Fachärzte bestehen allerdings auf eine hausärztliche Überweisung. Erfragen Sie dies bitte bei dem jeweiligen Facharzt.
Symptome einer Covid-19-Erkrankung können vielfälltig sein. Es können mehrere Symptome gleichzeitig oder auch nur ein Symptom auftreten.
Sollten Sie eines oder mehrere der oben aufgeführten Symptome haben, bitte kommen Sie nicht in die Praxis. Nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir bestellen Sie in eine extra dafür vorgesehene Infektionssprechstunde ein.
Wir schützen Sie mit einer Grippeimpfung gegen die Infektion mit Influenza A und Influenza B.
Eine jährliche Auffrischung wird empfohlen für:
Bevor die Grippewelle anrollt !!
Der beste Zeitpunkt ist sicherlich im Oktober und November. Aber auch später ist eine Grippeimpfung immer sinnvoll
Nach der Impfung dauert es ca. 2 Wochen, bis sich die volle Wirkung entfaltet.
Selbstverständlich können Sie auch telefonisch einen ärztlichen Kontakt herstellen. Rufen Sie hierzu bitte unsere Hotline der Praxis 02361/44910 an und hinterlegen Sie bei uns ihre Telefonnummer, unter der wir Sie am besten erreichen können.
Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen, in der Regel in den sprechstundenfreien Zeiten, Notfälle natürlich ausgenommen.
In der Regel nicht !!
Um festzustellen, ob Sie arbeitsunfäig sind, müssen wir Sie einmal persönlich oder im Rahmen unserer Videosprechstunde sehen.
Gegebenenfalls sind noch weitere Untersuchungen erforderlich.
Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Sprechstunde nicht aufsuchen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei uns.
Selbstverständlich !!
Hierzu bitten wir Sie, telefonisch oder per online einen Termin zu vereinbaren
Unter IGel-Leistungen versteht man individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Viele dieser IGel-Leistungen sind überflüssig, einige können jedoch durchaus sinnvoll sein
Sprechen Sie uns bitte persönlich an oder schauen Sie auf der Webseite unter dem Punkt Leistungen/Igelleistungen
Wir bieten keine Früherkennungsuntersuchungen ( U1-U9) für Kinder an. Hierzu bitten wir, weiterhin den Kinderarzt aufzusuchen.
Wir führen allerdings die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (Kinder und Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren) und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung J2 durch.
Bei allgemeinen Beschwerden wie z.B. Erkältungssymptomen ist jedoch eine Untersuchung und ggf Behandlung ihres Kindes ab dem 2. Lj. möglich.
Sollte Sie keine Antwort(en) auf ihre Frage(n) gefunden haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontakt zu uns